Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der
Rent-a-shake Andreas Späth & Matic GbR
1. Geltungsbereich
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Rent-a-shake GbR, vertreten
durch Zeljko Matic und Andreas Späth, Yorckstrasse 57, 86165 Augsburg erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für
künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Annahme der
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des anderen
Vertragsteils unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen der Rent-a-shake GbR und dem anderen
Vertragsteil zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Angebote der Rent-a-shake GbR sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen für ihre
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der
Rent-a-shake GbR.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3) Das Bar- und Servicepersonal der Rent-a-shake GbR ist nicht befugt,
mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die
über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diesen abändern.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem
Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabsprachen, die den
Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen
Bestätigung durch Rent-a-shake GbR.
4. Miete von technischen Geräten (Kaffeemaschine, Wasserkocher usw.)
Die technischen Geräte werden in einwandfreiem Zustand angeliefert. Davon hat
sich der Auftraggeber zu überzeugen. Sollten nach Veranstaltungsschluss Mängel
an den zuvor einwandfreien Geräten festgestellt werden, so behält sich
Rent-a-Sake GbR vor, die entstandenen Reparatur und evtl. Fahrtkosten in vollem
Umfang in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Maschinen
nicht vom Personal von Rent-a-Shake GbR bedient wurden.
5. Preise
(1) Es gelten die Preise des Dienstleistungsvertrages bzw. der
Auftragsbestätigung. Sofern sich aus dem Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung
ein Preis nicht ergibt, gilt der Preis gemäß der aktuellen Angebotsliste von
Rent-a-shake GbR.
(2) Rent-a-shake GbR behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einem mehr als
12 Monate im Voraus liegenden Lieferungs-/Leistungstermin den Gesamtpreis
entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen für Personal oder
Materialpreise zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 25 % des vereinbarten
Preises, so hat der Auftraggeber ein Kündigungsrecht.
(3) Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, Lager (
Augsburg, Yorckstrasse 57) einschließlich normaler Verpackung.
6. Zahlungsbedingungen
(1) Eine Gesamtrechnung erfolgt nach Ende der Veranstaltung. Sie ist sofort nach
Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Rent-a-shake GbR
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Rent-a-shake GbR anerkannt
sind.
7. Auf- und Abbau
Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung am
Vortag oder am ersten Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende
der Veranstaltung oder nach Vereinbarung. Die Einzelheiten werden vorher mit dem
Veranstalter abgesprochen.
8. Technische Voraussetzungen (nur Messestand)
In der Nähe der Bar werden ein Stromanschluss, eine Spülgelegenheit
(Spülmaschine) sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte
(separater Vorratsraum oder Spülküche) benötigt. Direkt an der Bar ist eine
kleine Spülgelegenheit für Cocktailshaker etc. erforderlich.
9. Arbeitszeiten, Überstunden
Die Tages- und Stundenhonorare für Barkeeper, Hostessen etc. beziehen sich auf
die im Kostenvoranschlag angegebene Bewirtungszeit. Tagespauschalen für Messen
beziehen sich auf eine Arbeitszeit von 10.00 - 18.00 Uhr. Bei darüber hinausgehendem
Einsatz wird jede Mehrstunde für den Barkeeper mit Euro 30,- und für eine
Hostess mit Euro 25,- berechnet.
10. Übernachtungen
(1) Die notwendigen Übernachtungen gehen zu Lasten des Veranstalters und werden
- sofern der Veranstalter die Hotelbuchung nicht unmittelbar auf seine Rechnung
vorgenommen hat - mit der Gesamtrechnung abgerechnet.
(2) Je nach Veranstaltungsbeginn und -ende erfolgt die Anreise am Vortage oder
am ersten Veranstaltungstag, die Abreise am letzten Veranstaltungstag oder am
Tag danach.
(3) Das Hotel muss in der Nähe des Veranstaltungsortes liegen (max. 25 KM),
ansonsten muss die An- und Abfahrt gesondert berechnet werden.
11. Messe-/Parkausweise
Messeausweise für den Barkeeper und ggf. weiteres Personal sowie Parkausweise
werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
12. Versicherungen
Die von Rent-a-shake GbR in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände,
insbesondere Cocktail-Mixer Hamilton Beach, Musikanlage etc., werden durch den
Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert. Die von Rent-a-shake GbR
gelieferten Waren, Getränke und sonstigen Materialien sind ebenfalls durch den
Auftraggeber zu versichern.
13. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
Fehlende und beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser werden dem
Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
14. Mietbedingungen für Gläser
Der Mietpreis ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag und wird ebenso
verrechnet, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt
zurückgegeben werden. Werden die Mietartikel nicht termingerecht innerhalb der
regionalen Öffnungszeiten zurückgegeben, verlängert sich das Mietverhältnis
automatisch bis zum Tag der Rückgabe. Für jede angefangene Mieteinheit wird die
volle Gebühr berechnet. Alle Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten.
Glas, Porzellan und Besteck werden nach der Rückgabe aus lebensmittelrechtlichen
Gründen grundsätzlich gegen Entgelt von Rent-a-Shake GbR gereinigt. Eine
Nachberechnung extrem verschmutzter Artikel behalten wir uns vor.
Transport - Anlieferung - Abholung
Der Transport wird separat nach Gewicht, Kubatur und Entfernung berechnet und
gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung
des Leihgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er
selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Leihgutempfang
muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der
Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird das
Leihgut am Veranstaltungsort hinterlassen und der Mieter erkennt die
ordnungsgemäße und vollständige Anlieferung an. Bei Übernahme beginnt die
Haftung des Mieters. Es wird daher empfohlen, das Mietgut für die Dauer der
Nutzung einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau zu versichern.
Zusatzleistungen
Auf- und Abbau sowie Vertragen und Einsammeln des Leihguts sind im Mietpreis
nicht enthalten.
Zahlungsbedingungen
Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware in bar fällig. Bei
Neukunden kann eine Depotgebühr erhoben werden, die bei Rückgabe der Ware und
nach Warenkontrolle vergütet wird. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn
des Mietzeitraums abgesagt, kann eine Stornogebühr für entstandene Kosten
und/oder Mietausfall berechnet werden.
Beschädigungen, Fehl- und Bruchmengen
Der Mieter trägt die Verantwortung für das Leihgut von der Übernahme bis zur
Rückgabe der Ware. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und
Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem
Reinigungsprozess ermittelt werden können. Die Fehl- und Bruchmengen sowie
beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturpreis
berechnet.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Augsburg.